Folgende Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Sie in Betracht kommen:
Als Schüler der Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch BAföG haben.
Ob Sie eine Förderung nach BAföG bekommen und wie hoch die Förderung ist erfahren Sie bei dem Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Stadt/Kreisverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.bafoeg.bmbf.de
Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher ist gemäß § 85 SGB III für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen.
Da der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit zurzeit über maximal 24 Monate (2. und 3. Ausbildungsjahr) ausgestellt wird, ist dafür eine Verkürzung der Ausbildungzeit um mind. 1 Jahr gemäß § 73 der Schulordnung Fachschule (Anerkennung von gleichwertigen Inhalten einer vorangegangenen Ausbildung) notwendig. Über die Verkürzung der Ausbildungszeit entscheidet die Sächsische Bildungsagentur.
Mehr zum Thema Bildungsgutschein erfahren Sie hier oder unter www.arbeitsagentur.de
Als Schüler/in der Fachschule für Sozialwesen können Sie einen Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ haben.
Mehr zum Thema "Meister-BAföG" erfahren Sie hier oder unter: www.meister-bafoeg.info.
Bei Teilzeitausbildung (berufsbegleitend) ist eine Förderung mit Weiterbildungsscheck möglich. Mehr zum Thema Weiterbildungsscheck finden Sie hier oder unter www.sab.sachsen.de.
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